Die Videoüberwachung im Set kann Zuhause oder am Arbeitsplatz eingesetzt werden und so die Bilder per WLAN oder Funk übertragen werden. So können Straftaten verhindert oder zumindest als Beweismaterial festgehalten werden.
In heutigen Zeiten wird es immer wichtiger, sich vor Einbrechern zu schützen oder die Straftaten zumindest aufzeichnen zu können. Optische Überwachung wird zum einen natürlich an sicherheitsrelevanten oder schwer einsehbaren Bereichen benötigt.
Sicherheitsrelevant wären beispielsweise der Straßenverkehr sowie das Innere und das Äußere eines Gebäudes – besonders nachts. Das betrifft sowohl Privat- als auch Geschäftshäuser und nicht selten auch Behörden. Ebenso sind Banken, Geldautomaten und Kaufhäuser standardmäßig mit Videoüberwachung ausgestattet.
Die letztgenannten, auch Spielkasinos, sind dazu sogar gesetzlich verpflichtet worden. Dieses ist den vorhandenen, oft sehr großen, Geldmengen geschuldet. Weitere Einsatzgebiete sind Arbeitsplätze und automatisierte Fertigungsstraßen in der Industrie, sowie in Kraftwerken oder der Tierbeobachtung.
Überblick
- 1 Videoüberwachung Set – Funk und WLAN am Arbeitsplatz & privat
- 2 WLAN Überwachungskamera APP über das Internet steuern
- 3 Videoüberwachungskamera Außen anbringen mit Aufzeichnung
- 4 Im Dunkeln geschützt – Nachtsichtkamera am Haus installieren
- 5 IP Cameras & der Datenschutz
- 6 Sicherheitstechnik – Eigenschaften einer Dome Kamera
- 7 Fazit
Videoüberwachung Set – Funk und WLAN am Arbeitsplatz & privat
Der Vorteil bei Straftaten, die mit Überwachungstechnik zumindest dokumentiert werden können, liegt in der oft leichteren Aufklärung. Oft können Straftaten auch durch deutlich sichtbare Videoüberwachung mit dem erzeugten Abschreckungseffekt verhindert werden.
Grundsätzliches
Menschen, die sich damit das erste Mal beschäftigen, beispielsweise um Ihr Eigenheim abzusichern, sollten jedoch beachten, dass vertonte Aufnahmen vor Gericht als Beweis unbrauchbar werden. Daher sollte zur Beweisnutzung, zusammen mit der Videoüberwachung auf keinen Fall ein Mikrofon installiert werden.
Anscheinend hat es in der Vergangenheit Manipulationsversuche gegeben, die dem Richter durch eine entsprechende Gesetzesänderung nun verboten, solche Aufnahmen anzuerkennen.
Es wurden schon versuchte Morde gefilmt, die vor Gericht an der nicht zulässigen Aufzeichnung der Geräusche scheiterte. Jedoch sollten seriöse Verkäufer immer und in jedem Falle darauf hinweisen.
Geschichte
1958 wurden in München im Rahmen eines Pilotprojektes die ersten Kameras installiert. Aufgrund der Technik, die damals noch in den Kinderschuhen steckte, wurde das jedoch schnell aufgegeben.
Im Dauereinsatz wurde erstmals 1976 in München ernsthaft experimentiert. London hatte es bereits 2 Jahre zuvor mit 125 Stück Kameras erprobt.
Besonders effektiv war dieses jedoch immer noch nicht, weil jede Videoüberwachungskamera einen „persönlichen“ Videorekorder benötigte. Damit war der betriebene Aufwand immer noch sehr groß. Es waren Unmengen an Kabeln zu verlegen sowie die Rekorder anzuschaffen. Ebenso viel Personalwurde benötigt. Also wurde das Projekt erst einmal vertagt.
Die Entwicklung ging jedoch stetig weiter. Die Erfindung der sogenannten Kreuzschiene ermöglichte es, dass nur noch ein Aufnahmegerät für mehrere Kameras benötigt wurde.
Darüber hinaus konnte nun zwischen verschiedenen Videokameras hin- und hergeschaltet werden. Nun konnte eine Person mehrere Szenen auf einmal betrachten.
Leider jedoch, immer erst beim Abspielen der Bänder. Es konnten zwar Verbrechen dokumentiert werden, aber nicht während eines Verbrechens eingegriffen werden, um so Straftaten zu verhindern. Es wurde weiter geforscht.
Der größte Schwachpunkt bestand im Speichermedium. Dieses bestand aus Magnetbändern, die einem schnellen Abrieb unterlagen. Das hatte zur Folge, dass aus Gründen der Materialschonung auf intervallmäßige Einzelbilder ausgewichen wurde.
Auch die sogenannte Mehrbildmischung auf einem Monitor wurde erfunden. Besonders effektiv war dieser Zustand immer noch nicht. Eine lückenlose Aufzeichnung von Verbrechen gab es zu der Entwicklungsphase noch nicht. Ebenso wie eine Live-Verfolgung von Straftaten. Doch die Entwicklung schritt stetig weiter voran.
Die Bilddigitalisierung begann mit der Entwicklung spezieller Kameras bereits 1981. Der große Durchbruch wurde jedoch erst 1999 mit der Entwicklung von Netzwerkgeräten und der rasend schnellen Ausbreitung des Internets ermöglicht. Nun konnten komprimierte Bilder ohne einen zusätzlichen Monitor auf einen Webbrowser übertragen werden. So war der Videorekorder fast überflüssig geworden.
Die heutige Technik bietet, im Vergleich zu damals, unzählige Anwendungsmöglichkeiten. Es können beispielsweise Geräte mit dem Smartphone gesteuert oder mit der Polizei verbunden werden. Auch wurden Nachtaufnahmen ermöglicht.
WLAN Überwachungskamera APP über das Internet steuern
Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, seine Videoüberwachung mit einer Smartphone-App mittels Fernzugriff zu steuern. Also ganz praktisch und unkompliziert von unterwegs auf die Überwachungskamera APP zugreifen.
Hierfür muss eine sogenannte IP-Cam angeschafft werden. Diese besitzen eine eigene Stromversorgung, sowie eine integrierte Benutzeroberfläche, die separat gesteuert werden kann.
Ob sie mit einem Kabel oder per WLAN mit dem Router verbunden wird, ist unerheblich. Wenn die Benutzeroberfläche aufgerufen wird, ist die gerade aufgenommene Szene sichtbar. Es erscheint das Live-Bild.
Das besondere an diesen Geräten ist die Ansteuerbarkeit von Außen. Wie bei dem Zugriff auf eine Netzwerkfestplatte wird dieses durch Port-Weiterleitungen im Router ermöglicht.
Diese wird durch die sogenannte Synology IP Kamera ermöglicht, die diese Technologie beinhaltet. Zu installieren ist diese Videoüberwachungskamera recht einfach. Fast wie ein Laptop wird sie dem Router „vorgestellt“. Nach der Registrierung beim Hersteller, über die Installations-CD, wird ein Benutzerkonto eingerichtet.
Danach kann der Nutzer von jedem Rechner der Welt Live verfolgen, was seine Videoüberwachung gerade filmt. Das Smartphone steuert die Überwachung mit der entsprechenden App an.
Falls die Überwachung für das Baby oder einen zu pflegenden Angehörigen eingesetzt wird, kann dafür eine Sicherheitskamera mit Mikrofon angeschafft werden.
Wie oben bereits erwähnt, gelten vertonte Aufnahmen jedoch nicht als Beweis vor Gericht. Das sollten diejenigen beachten, die ein Video zur Überwachung ihres Eigenheims anschaffen wollen. Das liegt in der Tatsache begründet, dass die vertonten Videos nicht immer nur als Beweismaterial benutzt wurde. Daher sollte geklärt werden, wofür man die Kamera benutzen möchte.
Videoüberwachungskamera Außen anbringen mit Aufzeichnung
Die Videoüberwachungskamera für Außen wird auch als „Outdoor Kamera WLAN“ bezeichnet. Alle Arten der Videoüberwachung gibt es natürlich auch für außen. Ob die Videoüberwachung zu verstecken ist oder nicht, sollte im Einzelfall entschieden werden. Auch, was überhaupt aufgezeichnet werden soll.
Denn wer sein Eigenheim schützen will, hat in der Regel kein Interesse an Aufnahmen von Kleintieren, die das Grundstück besuchen. Erkannt werden sollen im Normalfall Menschen und im Einzelfalle eventuell auch Autos.
Eine integrierte Software dieser Geräte ermöglicht diese Unterscheidung. Gefiltert wird nach bestimmten Kriterien. Beispielsweise von Größenverhältnissen zwischen Höhe und Breite eines Objektes.
Unerwünschte Besucher werden damit schnell entdeckt und ein unbefugter Zutritt kann zumindest der Polizei gemeldet werden, ohne dass der Hausbewohner bereits selber in Erscheinung getreten ist.
Beim Kauf, Einsatz und der Montage sollte natürlich immer die Wetterfestigkeit gewährleistet sein. Ebenso der Schutz gegen frühzeitige Zerstörung des Gerätes bei Erkennung. Auch die Art der Datenübertragung spielt eine gewisse Rolle.
Wer diese Überwachung außen nur auf dem eigenen Grundstück einsetzt, sollte bei der Installation, wenn es geht, immer eine kabelbasierte Übertragung zum Router wählen. Warum? Zwar kann immer einmal das Internet ausfallen, jedoch ist eine Kabelverbindung fast immer stabiler als ein WLAN. Denn diese kann auch durch äußere Störungen beeinträchtigt werden.
Auch sollte beim Kauf auf Sichtweiten und Robustheit geachtet werden. Dieses kann bei diversen Arten von Test für Kameras nachgelesen werden.
Unerheblich, welcher Bereich des Wohnraums und des Grundstücks überwacht werden soll: Eine Outdoor Kamera ist im Verbrechensfalle mit WLAN-Anbindung, auch mit einer noch so guten Verbindung zum Router, zum Laptop oder Smartphone, nur so nützlich wie die dazugehörige Aufzeichnung.
Denn im Dialog mit der Polizei oder dem Schriftverkehr mit der Versicherung, lassen sich nur gut dokumentierte Tatsachen als Beweis vorlegen.
Bei einer Kamera der Videoüberwachung mit Bewegungsmelder wird beispielsweise jedes Objekt erfasst, das sich durch den Focus bewegt oder, bei speziellen Modellen, die Aktivität auch durch Geräusche ausgelöst.
Das ist schön und gut, dennoch muss dieser Vorgang festgehalten werden. Es sollte zu einer erfolgreichen Beweisaufnahme jedoch auf die Tonaufzeichnung verzichtet werden, auch wenn die Videofunktion durch Töne verursacht wurde.
Im Dunkeln geschützt – Nachtsichtkamera am Haus installieren
Im vielfältigen Angebot von Überwachungskamera gibt es auch Nachtsichtkameras. Diese funktionieren ähnlich wie die Optik der Nachtsichtgeräte beim Militär. Zudem bieten sie oft Zusatzfunktionen wie Bewegungsmelder oder Wärmeerfassung.
Auch wenn das Gerät für die Erfassung in der Dunkelheit der Nacht angeschafft wurde, gelten für Datenübertragung und Installationsort natürlich dieseleben Regeln, wie für alle andere Arten der Videoüberwachung.
Um eine Nachtsichtkamera oder überhaupt eine Kamera am Haus zu installieren, muss ein tragfähiger Untergrund sowie die passenden Befestigungsmittel gewährleistet sein. Auch wenn die Kameras wetterfest angeboten werden, sollte auf zusätzliche Schutzmöglichkeiten nicht verzichtet werden. Beispielsweise ein Wetterblech über dem Gerät. Im Idealfall eine Silikonversiegelung zum Schutz gegen Fließwasser von oben.
Auch Schutzvorkehrungen gegen Vandalismus bei vorzeitigem Entdecken, sollten bedacht werden. Mindestens mit einem Drahtkorb ringsherum. Falls dieser nicht standardmäßig mitgeliefert wird, gibt es im Baumarkt bestimmt ähnliche Ersatzprodukte.
Eine Mini Überwachungskamera mit Aufzeichnung könnte eventuell geschickt getarnt werden. Vielleicht durch ein Vogelhäuschen oder eine hölzerne Wetterstation.
IP Cameras & der Datenschutz
Zu beachten ist an dieser Stelle, dass nur der eigene Bereich überwacht werden darf. Für Geschäftsleute gilt das für den Laden und dessen Eingang. Hierfür eignet sich allerdings eine IP Camera sehr gut, da auf sie immer und überall zugegriffen werden kann.
Bei Privatleuten ist es auf das eigene Grundstück begrenzt. Beispielsweise ist der Bürgersteig absolut tabu. Hierzu gibt es bereits auch Urteile vom EuGh (Europäischer Gerichtshof). Diese Urteile sollen ein freies und unbeobachtetes Bewegen in der Öffentlichkeit sicherstellen.
Unerlaubtes filmen wird im Einzelfall gnadenlos verfolgt. Mit massiver Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Zudem kann ein Strafgeld bis zu 7.000€ erhoben werden. Noch einmal zu erwähnen ist hier, keine Audiofunktionen der eigenen Kamerasysteme zu aktivieren. Denn dieses eliminiert nicht nur die Beweislast vor Gericht, sondern kann findigen Anwälten auch dabei helfen, das eigentliche Opfer sehr schnell zum Täter zu machen.
In jedem Fall ist der Datenschutz einzuhalten. Keine Aufnahmen der Straße und des Bürgersteiges sind erlaubt. Denn zusätzlich zur Strafe kann noch ein beträchtliches Schmerzensgeld hinzukommen.
Sicherheitstechnik – Eigenschaften einer Dome Kamera
Eine Dome-Kamera bezeichnet die Montage eines Aufnahmegerätes in einer geschützten Kuppel. Diese ist normalerweise halbrund und aus Kunststoff.
Zum Einsatz kommen sie in der Regel in der Öffentlichkeit sowie in Kaufhäusern, Tankstellen und Banken. Die Besonderheit dieser Bauart ist die Tönung der Umhüllung der beobachtenden Videoüberwachung.
Diese wird je nach Bedarf oder in bestimmten Intervallen in verschiedene Richtungen gedreht. Die Abschreckung besteht daraus, dass es von außen nicht erkennbar ist.
Die eingebauten Kameras sind schwenkbar und neigbar und können so ein größeres Areal überwachen. Gesteuert werden diese Videoüberwachung mit einem Steuerpult oder einem Joystick. Falls kein Bediener an diesem sitzt, können auch bestimmte Bewegungsabläufe programmiert werden.
Beispielsweise Intervalle von Drehungen in einem bestimmten Winkel. Demnächst kommen, zuerst im öffentlichen Bereich, auch Systeme auf den Markt, die „normale“ von angeblich nicht normalen Bewegungsabläufen unterscheiden können.
Fazit
Sein Hab und Gut per Videoüberwachung zu überwachen und auch aus der Ferne auf die Aufnahmen zugreifen zu können, lohnt sich immer. Denn nichts ist schlimmer, als fern von Zuhause zu sein und nicht zu wissen, was vor sich geht.
Noch schlimmer wäre es, heimzukommen und geschaffene Tatsachen hinnehmen zu müssen. Ohne Chance auf Aufklärung oder hinreichender Überzeugung der Versicherung. Bei Eigenheimen wäre dies vornehmlich die Hausratversicherung, bei gemieteten Räumen eventuell auch die Haftpflicht.
Wer sich diesen Ärger ersparen will, sollte deshalb, wenn möglich, immer auf die Videoüberwachung zurückgreifen.